Der vorliegenden Legal Opinion lag die folgende Aufgabenstellung zu Grunde: Die Berufung des Beschwerdeführers vom 16.08.2013 gegen den erstinstanzlichen Bescheid enthielt kein ausdrückliches Begehren, dass der Bescheid etwa aufzuheben oder abzuändern sei. Erläutern Sie generell, inwiefern ein solches Begehren für eine Berufung nach dem AVG von Bedeutung ist und beurteilen Sie die gegenständliche Berufung in dieser Hinsicht! Erörtern Sie ferner, welche Bedeutung das (Beschwerde-)Begehren im Verfahren der Verwaltungsgerichte hat und stellen Sie einen Vergleich zum Berufungsverfahren an! Als Anhang ist der im Rahmen des Moot Court Verwaltungsgericht 2014 verfasste Schriftsatz (Bescheidbeschwerde) angefügt.
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