Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über kosmetische Mittel (sog. EU-Kosmetik-VO) verfolgt das Ziel, einen einheitlichen Rahmen für die Rechtsunterworfenen zu schaffen. Weiteres soll mit zentralen Meldesystemen und grenzüberschreitender Zusammenarbeit der Verbrauchergesundheit ein hohes Schutzniveau erhalten und den Unternehmen im Binnenmarkt gleiche Chancen, Rechte und Verpflichtungen gegeben werden. Diese Arbeit verfolgt das Ziel, speziell für KMU`s diesen Rechtsbereich umfassend darzustellen und diese Herausforderungen aufzuzeigen.
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