Die Arbeit beschäftigt sich mit der Abwicklung von gewährleistungsrechtlicher Verbesserung und Schadenersatz statt Gewährleistung. Der Erfüllungsort, die Frist und Ersatzansprüche stehen im Zentrum. Es wird dabei auf die Unterschiede zwischen § 932 ABGB und § 933a ABGB sowie auf jene zwischen Verbrauchergeschäften und Geschäften außerhalb des Verbraucherschutzes eingegangen.
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