Die Unionsbürgerschaft begründet das Recht, sich in der EU frei zu bewegen und aufzuhalten, an Wahlen zum Europaparlament und an den Kommunalwahlen gem. Art. 20 25 AEUV teilzunehmen. Da sie seit einiger Zeit sogar unter anderem in Malta gegen eine erhebliche Investition käuflich erworben werden kann, ist sie heutzutage attraktiver denn je. Sofern sich Unionsbürger in einen anderen Mitgliedstaat begeben, um in den Genuss von Sozialleistungen zu kommen, dürfen diese im Aufnahmestaat versagt werden. Die soziale Sicherheit erfordert das Vorliegen ausreichender Existenzmittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz, sofern das Aufenthaltsrecht mehr als drei Monate dauert.
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