Kaum ein sportpolitisches Thema wird in der Europäischen Union dermaßen intensiv diskutiert wie die "50+1"-Regel der Deutschen Fußball-Liga (DFL). Durch diese Verbandsregel ist es externen Investoren nicht möglich, eine Mehrheitsbeteiligung an einer deutschen Fußballkapitalgesellschaft zu erlangen. Besonders nach dem Beschluss der DFL-Mitgliederversammlung im März 2018, die "50+1" Regel aufrecht zu erhalten, brannte die Frage nach der Vereinbarkeit der Verbandsregel mit dem Recht der Europäischen Union neuerlich auf. Die vorliegende Arbeit konzentriert sich insbesondere auf die Vereinbarkeit der besagten Sportregel mit den europäischen Grundfreiheiten und geht schwerpunktmäßig auf die Reichweite der Verbandsautonomie unter Berücksichtigung sportspezifischer Faktoren ein.
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